Geschichtliches
Das Hospital



Ein Armenhaus oder Hospital besaß der Flecken Meuselwitz sehr zeitig. Alte Akten sind davon aber nicht vorhanden. Schon im Jahre 1712 ist dieses Hospital bewohnt gewesen. Der 30jährige Krieg und die Pest hatten dazu beigetragen, dass dieses Haus in die Folgezeit eingegangen ist.
Die damaligen Gerichtsherren waren Friedrich Heinrich und sein Bruder Ernst Ludwig v. Seckendorff.
Sie besaßen kurze Zeit das Meuselwitzer Schloss gemeinsam. Aus einem Attest des hiesigen Gerichts geht hervor, dass dieses Hospital nicht mehr bewohnt ist, weil es sehr baufällig war. Auf Grund des Verfalls u. der Renovierungsbedürftigkeit des Gebäudes wurde der damalige Hutmacher Make im Flecken und der Umgebung herum geschickt, um für die Renovierung dieses Armenhauses Geld zusammen zu tragen. Ob es neu gebaut oder nur saniert wurde, ist nicht bekannt. Sowohl beim Bau des Armenhauses als auch für die Sanierungsmaßnahmen wurde aber nie genug Geld ausgegeben, so dass sich in der Folgezeit immer wieder bauliche Schwierigkeiten heraus stellten.
Generalfeldmarschall Friedrich Heinrich von Seckendorff hatte angeordnet, dass 4 Witwen dieses Haus bewohnen. Jede Witwe sollte monatlich 1 fl. (Floren ? damalige Währung) Unterhalt bekommen und noch dazu Brennholz, welches meist aus Reisig bestand. Eine arme Mannsperson, der als "Spitalmeister" benannt wurde, kam zu den Frauen hinzu. Ihm wurde der gleiche Unterhalt gewährt.
Mildtätige Sammlungen für dieses Armenhaus sowie ein einmaliges Kapital haben nicht den Anforderungen entsprochen, so dass derStifter, derGeneralfeldmarschall, alles bestreiten musste.
Im Todesjahr des Stifters bekam das Hospital 4000 Taler vermacht, die jedoch auf den Majoratsgütern stehen blieben. Es wurden 200 Taler im Jahr ausbezahlt und noch dazu 6 Schock Reisigholz unentgeltlich geliefert.
Der Generalfeldmarschall hatte weiter bestimmt, einen Mann oder eine Frau zu finden, die das Armenhaus führen kann. Wenn die Armenhausbewohner aussterben sollten, möge diese Person das Haus weiterführen und Kinder ab 6 Jahre aufnehmen, die auf Kosten des Hospitals erzogen werden sollen. Die Knaben sollten einen Handwerksberuf erlernen, den Mädchen sollte so viel beigebracht werden"dass sie später der Herrschaft dienen können. Je nach den Einkünften sollte sich die Zahl der aufzunehmenden Kinder richten. Die ehemalige Stiftung von Veit Ludwig v.S., die Korn, Brot und Fleisch beinhaltet, sollte auch für den Unterhalt verwendet werden.
Alte Rechnungen belegen, dass in den Jahren 1764 ? 1799 zur Unterstützung der Armen 3964 Taler aufgewendet wurden. Anteile der 4000 Taler sollten auch für Baulichkeiten, Schulgelder, Abgebrannte, reisende Soldaten, für Getreide und Brotbacken Verwendung finden.
Das Stiftungskapital betrug im Jahre 1800 genau 330 Taler, 16 Groschen und 9 Pf. Nach 1810 bewohnten von den ehemals 4 Personen nur noch eine "rüstige Weibsperson" das Armenhaus. Die damalige' Rittergutsverwaltung war der Meinung, dass diese Frau sich ihr Geld selbst verdienen sollte. Später wohnten dann nur noch Mietsleute im Armenhaus. Aus den Akten geht jedoch immer wieder hervor, dass für das Armenhaus viel Geld für Reparaturen verwendet werden musste.
Das Bettlerunwesen hatte zwischenzeitlich derart zugenommen, so dass sich die Landesregierung bereits 1796 entschloss, die ersten Armenversorgungsanstalten zu gründen. In Meuselwitz kam diese Anordnung erst später zum Tragen. Durch Teuerung, zwei kalte Winter und Arbeitslosigkeit, ganz besonders der Spinner undWeifer (ähnelt dem Beruf der Spinner) waren viele Menschen auf öffentliche Unterstützung angewiesen.
Um das Jahr 1800 kam die Bestimmuna heraus. dass im Lande von jedem Groschen terminliche Steuerein Altenburger Mäschen Korn zu entrichten sei. Dieses Mäschen war zu 1 gr. 6 Pf. gerechnet oder 1/56 Altenburger Scheffel (altes Maß). Es war das so genannte Armenmäschen. Außerdem wurde erwartet, dass von steuerfreiem Besitz freiwillige Abgaben entrichtet würden. Aus den Nachbardörfern und dem Flecken kam Geld zusammen von Schaftriften und Wiesen, die nicht so großen Nutzen brachten.
Am 1. September 1819 erschien ein Landesregulativ, welches das Armenwesen regelte. Die Gemeinden wurden angewiesen, dem Armenwesen größere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Der Flecken Meuselwitz zählte in eben diesem Jahr 30 Armenempfänger, für die 400 Taler aufgebracht wurden. Durch freiwillige Spenden halfen die Bürger des Fleckens, die Armen zu unterstützen. Meuselwitz, an der Straße von Altenburg nach Zeitz gelegen, war stark von allerlei Andrang an Zuwanderern belegt. So gab es im Ort sehr viele fremde Handwerksburschen, die hier lagerten. Dazu kam noch eine hohe Zahl unvermögender Schulkinder. Doch ganz besonders die Handwerksburschen waren auf Hilfe angewiesen, die sie vor allem von den Handwerksmeistern erhielten. Das Rittergut gab zu den Armenlasten 1/10 dazu, doch dieser Betrag reichte nicht. Ohne die Hilfe des Landes konnte man nicht auskommen. Daher beschloss die Armenlandesdirektion in Altenburg, dem Flecken die gleiche Beihilfe zukommen zu lassen, wie z. B. Roda (Stadtroda) und ähnlich großen Städten.
Im Jahre 1825 forderte die Regierung die Rittergüter auf, sich mit den Dorfkommunen zu einigen und die Armenversorgung gemeinsam zu bezahlen. Hierin Meuselwitz war dies schon durch die Mithilfe Alfreds v. Seckendorff geschehen, ebenfalls für Starkenberg und Kostitz, denn diese Orte waren zum Rittergut gehörig. Wenn es dazu kommen würde, sollten auch in diesen Orten Armenhäuser gebaut werden. Hierfür sollten die Beträge der Landesversorgungsanstalt auf das Rittergut fallen.
Bei der Armenpflege half Alfred von Seckendorff der Kommune, wo er konnte. Es ging wieder einmal darum, ein Armenhaus zu erbauen, weil das damalige doch sehr baufällig war. So trafen sich mehrere Meuselwitzer, z. B. der Marktrichter Freyer und der Gerichtsschöppe Heilmann, um über einen Neubau zu beraten. Daraufhin gab Alfred v. Seckendorff der Gemeinde einen Platz.
  Verweise zum Thema:
   
Quellenangaben:
   Text aus: Bote von der Schnauder 2+3/99, H.Menzel