46. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Meuselwitz mit umfangreicher Tagesordnung
Mit 13 Tagesordnungspunkten und 9 Beschlußvorlagen umfaßte der öffentliche Teil der 46. Tagung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Meuselwitz vom 26.01.1994 ein umfangreiches Pensum. Neu war an dieser Tagung, daß auf Vorschlag des Bürgermeisters auch im öffentlichen Teil eine Fragestunde der Abgeordneten eingeordnet wurde. Außerdem werden künftig neben der üblichen Bürgerfragestunde zu besonders interessierenden Fragen oder solchen, die für die gemeindliche Entwicklung besonders bedeutsame Probleme darstellen, den Bürgern unmittelbar vor der Beschlußvorlage Möglichkeiten eingeräumt, dazu Fragen zu stellen oder Meinungen zu äußern. In der Wortmeldung von Herrn Haag zu den Angriffen des Herrn Hauff auf die Person des Bürgermeisters brachte er sein Unverständnis zu dessen Verhaltensweise zum Ausdruck, hatte Herr Hauff doch seinerzeit Verzicht geleistet. Die Angriffe, so Herr Haag, habe der Bürgermeister wahrlich nicht verdient. Mit der Eingemeindung der Gemeinde Mumsdorf am 16.10.1993 hat Meuselwitz mit der Einwohnerzahl die 10.OOOer Grenze wieder überschritten. Die mit BV 01?46/94 vorgeschlagenen Aufwandsentschädigungen für die Abgeordneten liegen an der unteren Grenze der vom Gesetzgeber vorgegebenen Möglichkeit und damit für die von den Abgeordneten zu leistenden Arbeit nicht zu hoch angesetzt, begründete Hauptamtsleiter Katzer die Beschlußvorlage. Im Ergebnis der Diskussion wurde der Antrag der CDU?Fraktion angenommen, die bisherigen Entschädigungssätze unverändert
beizubehalten, um der angespannten Finanzlage Rechnung zu tragen.
Der nachfolgende Tagesordnungspunkt befaßte sich mit der Ordnung über die Erhebung von Gebühren für die Betreuung von Kindern in kommunalen Kindereinrichtungen. Eine Erhöhung wurde aufgrund erhöhter Betriebskosten erforderlich, die 1993 pro Kindergartenplatz 191,? DM, pro Krippenplatz 300,? DM betrugen. Lohnkosten für die Erzieher sind dabei noch nicht eingerechnet. Im Vorfeld der Beschlußvorlage waren Gespräche mit Elternbeiräten und den Leiterinnen der Einrichtungen erfolgt. Wichtig ist dabei, daß alle im Haushalt lebenden Kinder für die Berechnungsgrundlage zählen. Die Erhöhung um 20,? DM würde für 1994 Mehreinnahmen von 84 TDM bedeuten. Bereits in der ersten Beratung zum Haushalt 1994, zu der ca. 50% der Abgeordneten delegiert waren, wurde dieser Vorschlag als unumgänglich bewertet und auch bei den vorbereitenden Gesprächen hat es keine negativen Žußerungen seitens der Elternvertreter gegeben.
Einen weiteren Schwerpunkt bildeten Beschlußvorlagen zur Bezeichnung von Straßen in neuentstehenden Wohngebieten. Bei der Benennung des Straßenringes im Bereich des Sozialwohnungsbaus in Zipsendorf gab es keine Diskussion zum Vorschlag "Lauffener Ring". Damit könne man den freundschaftlichen Beziehungen zur Partnerstadt Rechnung tragen. Hingegen gab es unterschiedliche Meinungen zum Eigenheimstandort an der oberen B 180. Bei der Entscheidung zwischen Feld? und Waldsiedlung wurde schließlich die Feldsiedlung mit Ackerstraße, Hafergasse, Sonnenstraße, Kornweg, Feldweg und Hainweg favorisiert.
Nachdem einstimmig der 1. Beigeordnete, Herr Erhard Katzer, auf der Grundlage des õ 4 Abs. 2 Satz 4 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes zum Gemeindewahlleiter bestätigt wurde und auch der Beschluß zur Durchführung vorbereitender Untersuchungen zur allseitigen Sicherung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen angenommen wurde, gab Bürgermeister Matuszewski zu Veröffentlichungen in der Tagespresse eine Erklärung ab und gab seiner Hoffnung Ausdruck, daß derartige Erklärungen in den nächsten Monaten nicht zu häufig erforderlich sein mögen, da die Lösung kommunaler Tagesfragen wichtiger sind. Es muß aber Dingen, die unwahr sind, widersprochen werden.
Falsch sei die Aussage, daß die Untersuchung der Abgeordneten und leitender Mitarbeiter der Verwaltung auf mögliche StasiMitarbeit von der SPD angeregt worden sei. Am 27.01.1993 ist zur 33. Stadtverordnetenversammlung mit BV 12?33/93 der Antrag zur šberprüfung von der CDU?Fraktion eingebracht worden. Falsch sei auch die Aussage, daß über das Ergebnis der Ober
prüfung die SPD keine Kenntnis erhalten habe. Am 24.11.1993 wurde in der Stadtverordnetenversammlung das Ergebnis der šberprüfung mitgeteilt, damals lagen von 28 Abgeordneten die Unterlagen vor. Von 5 Abgeordneten und den leitenden Mitarbeitern der Verwaltung lagen diese noch nicht vor ? mit dem Hinweis der Untersuchungsbehörde, daß dies keinerlei Rückschlüsse auf eventuelle Stasi?Kontakte zulasse.
Zu den aufgeworfenen Kritiken an der Personalpolitik führte Bürgermeister Matuszewski aus, daß er sich nach der Kommunalwahl von den leitenden Mitarbeitern des ehemaligen Rates der Stadt getrennt habe. Sowohl der Aufbau der Verwaltung als auch personelle Entscheidungen seien aus seiner Sicht verantwortungsbewußt und korrekt entschieden worden. Aber auch die jährlich einhelligen Zustimmungen zu den Haushaltsplänen, zu denen als wesentlicher Bestandteil ein namentlicher Stellenplan der Verwaltung gehört, haben für ihn ein positives Votum für eine vernünftige und sachliche Personalpolitik dargestellt.
Als Tagesordnungserweiterung wurde dann mit BV 13?46/94 ein Fairneß?Abkommen für die Führung des Wahlkampfes durch den unabhängigen Abgeordneten B. Neidnig vorgeschlagen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschloß, den politischen Parteien und Wählervereinigungen in Meuselwitz zu empfehlen, für die Kommunalwahl 1994 durch mündliches oder schriftliches Bekenntnis, Fairneß untereinander im Wahlkampf zu bekunden. In seiner Begründung verwies er auf die bisherige Zusammenarbeit der in der Stadtverordnetenversammlung repräsentierten Parteien und politische Organisationen, die von Toleranz, Akzeptanz und dem gemeinsamen Willen getragen sei, Sachfragen in den Mittelpunkt der parlamentarischen Auseinandersetzung zu stellen. Dieses Miteinander, unabhängig unterschiedlicher politischer Ausgangspunkte, habe in Meuselwitz zu einer weit über die Stadtgrenzen hinaus anerkannten kommunalpolitischen Entwicklung geführt. Mit dem vorliegenden Beschluß soll der politische Wille zum Ausdruck gebracht werden, einen Wahlkampf zu führen, der sich vornehmlich an kommunalpolitischen Sachfragen orientiert aber auch die Ehre und Würde des politischen Gegners respektiert. Diesem Beschluß stimmten die Abgeordneten einstimmig zu.
(Hahn)