Wie ist zu verfahren, wenn ein Grundstückseigentümer einen Trinkoder Abwasseranschluß neu, ändern oder kündigen möchte?
B. Neidnig:
Durch die Stadtwerke Altenburg GmbH wurden allgemeine Versorgungsbedingungen für die Versorgung mit Trinkwasser und die Entsorgung für Abwasser in Abstimmung mit den Zweckverbänden in den Kreisen Altenburg und Schmölln erlassen. Mit der dazu gehörigen Kostenregelung ist für jeden Bürger ersichtlich, wie zu verfahren ist. Diese Unterlagen werden gegenwärtig gedruckt und sind demnächst über die
Stadtwerke Altenburg GmbH
? Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ?
Kunstgasse 25, 04600 Altenburg oder über die Geschäftsleitung des WAZ Schnaudertal erhältlich. Die Anträge zur Erstellung, Žnderung oder Kündigung eines Trinkwasser? oder Abwasseranschlusses sind ebenfalls dort erhältlich.
Im wesentlichen wurden die bis 31.12.1993 geltenden Versorgungsbedingungen der ehemaligen WAB Leipzig GmbH übernommen.
Trifft dieser Sachverhalt auch zu, wenn Grundstückseigentümer ihre Grundstücke kurzschließen, d.h. an die Ortskanalisation und damit an die Kläranlage anschließen wollen?
B. Neidnig:
Im Prinzip ja. Da oftmals die Erneuerung der Hausanschlüsse notwendig ist,, erarbeiten wir gegenwärtig für das Stadtgebiet Meuselwitz eine Obersicht, aus der hervorgeht, welche Straßen über die bestehende Ortskanalisation in die Kläranlage einleiten. Dies ist notwendig, um vor der Kurzschließung der Grundstücke eventuell vorhandene Schäden, wie Brüche usw. zu beheben. Die Straßenzüge, die im Ergebnis der Untersuchung problemlos sind, werden durch Veröffentlichung bekanntgemacht. Unsere Aufgabenstellung besteht darin, alle Grundstücke, für die über die Ortskanalisation bis zur Kläranlage die Anschlußbedingungen vorhanden sind, so schnell wie möglich anschließen zu lassen. Die Grundstückseigentümer sollten sich über die verantwortlichen Mitarbeiter der Stadtwerke Altenburg GmbH bei auftretenden Fragen die erforderlichen Informationen einhole.
(wird fortgesetzt)